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Kein gesetzlicher Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit

Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung mit der Rentenreform die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle Arbeitnehmer abgeschafft, welche nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden. Besonders die jungen Arbeitnehmer trifft diese neue Regelung hart, wenn sie trotz guter Ausbildung und Anstellung alles verlieren würden, weil sie gesundheitlich plötzlich nicht mehr in der Lage sind ihren Beruf weiterhin auszuüben. Bei der neuen Erwerbsminderungsrente wird vom Staat jedoch nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer keinerlei Arbeit mehr nachgehen kann, zumutbar ist aber prinzipiell jede Tätigkeit, unabhängig von der Qualifikation. Die Erwerbsminderungsrente unterteilt sich in die halbe und die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Rente erhält ein Arbeitnehmer, wenn er zwischen drei und 6 Stunden täglich weiterhin arbeiten kann und die volle Rente bekommt er, wenn er überhaupt keine Tätigkeit mehr als drei Stunden ausüben kann. … Den ganzen Artikel lesen »

Veröffentlicht unter: Berufsunfähigkeit